Die großen Themen in Ihrem Leben
und was wir als Ihre Notare für Sie tun können.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen hierbei:
- Beurkundungen
- Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
- Vollstreckbare Urkunden
- Freiwillige Versteigerungen
- Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
- Schiedsrichtertätigkeit
- Abnahme von Eiden
- Ausstellen von Bescheinigungen
- Verwahrung von Geld und Wertsachen im Rahmen von Transaktionen bei berechtigtem Sicherungsinteresse
- Verlosungen und Auslosungen
Beurkundungen und Beglaubigungen erbringen wir als Ihre Notare vor allem in den Bereichen:
- Immobilien
- Unternehmen
- Vererben
- Schenken
- Ehe und Familie
- Vorsorge
- Internationales
Wir informieren Sie ausführlich über Möglichkeiten und Risiken letztwilliger Verfügungen. Nach Eintritt des Erbfalls unterstützen wir gerne bei der Testamentsvollstreckung, beispielsweise, um bei einer interessensunterschiedlichen Erbengemeinschaft eine mögliche Auseinandersetzung im Vorfeld zu vermeiden.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist sinnvoll bei größeren Vermögen oder wenn zu erwarten ist, dass die Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder aus medizinischen Gründen mit der Verwaltung des Nachlasses überfordert sind.
Themenverwandt zum Vererben sind Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge. Auch hier sind das persönliche Gespräch und die kompetente Beratung durch Ihren Notar die beste Voraussetzung für die beste Lösung.
Liebe und Vertrag vertragen sich. Alles fließt! Das wussten schon die alten Griechen. Auch gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen verändern sich. So gibt es beispielsweise seit Mitte 2017 die Ehe für alle, aber auch andere Beziehungsformen unterliegen einem permanenten Wandel.
Die Entscheidung, eine Lebensgemeinschaft einzugehen, treffen Paare in einer Phase großer Zuneigung. Das folgende Zusammenleben erfordert dann allerdings zahlreiche Entscheidungen zu Vermögens- und Versorgungsfragen, deren Auswirkungen vorausschauend für die eventuelle Zeit „nach“ einer Ehe/Partnerschaft geregelt werden sollten.
Das Gesetz bietet hier die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir Notare beraten unparteiisch und erarbeiten einen ausgewogenen Vertrag, passend und abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation. Auch für Fragen in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einschließlich einer Adoption sind wir der kompetente Ansprechpartner.
Genau dafür sorgt der notarielle Kaufvertrag. Wir beraten Käufer und Verkäufer sachgemäß, sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung, besorgen die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Immobilienkaufverträge regeln den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts. Bei einer Darlehensfinanzierung kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden. Auch Immobilienschenkungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen werden von uns rechtssicher beurkundet.
Sie und wir – ein starkes Team. Ärmel hoch, die Zukunft fest im Blick! Ein verantwortungsvoller Unternehmer weiß genau, dass er bei wichtigen und weitreichenden Entscheidungen nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen muss. Kompetenten Rat in allen rechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie bei uns. Von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Gemeinsam finden wir die optimale Rechtsform und klären Fragen zur Firmierung. Wir kümmern uns um die notwendigen Eintragungen im Handelsregister und beglaubigen sie. Geht es später einmal um den Verkauf von Unternehmensanteilen, um die Umwandlung der Rechtsform oder um die Unternehmensnachfolge, sind wir selbstverständlich wieder an Ihrer Seite. Gerne ein ganzes Unternehmerleben lang, wenn Sie es wünschen.
Wichtig zu wissen: Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Erteilen Sie also einer Vertrauensperson die notwendige Vollmacht und sorgen Sie damit rechtzeitig vor. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung stehen dazu zur Verfügung. Wie das geht und worauf man achten sollte, erfahren Sie von uns.