Online-Beurkundung
Notare in Deutschland sind führend bei Innovationen im Elektronischen Rechtsverkehr. Bestimmte einvernehmliche Verfahren im Gesellschaftsrecht können online mittels Videokommunikation durchgeführt werden:
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschafts- und Vereinsregister
- Einvernehmliche Gesellschafterbeschlüsse (z.B. Satzungsänderungen, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Liquidation)
In unserer Kanzlei wird Komfort für unsere Kunden groß geschrieben.
Testen Sie eine Online-Beurkundung oder eine Online-Beglaubigung doch einfach mal aus: Sie benötigen lediglich einen Ausweis mit freigeschalteter PIN-Funktion, einen handelsüblichen PC oder Laptop sowie ein Mobilfunkgerät – und natürlich etwas Lust auf modernste Technik.
Die Bundesnotarkammer hat in einem Infoblatt die technischen Voraussetzungen zusammengestellt.
Außerdem steht eine Webseite für Notarkunden zur Verfügung.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und eine Online-Beurkundung wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@notare-buettner.de.
Damit wir alle erforderlichen Daten haben, können Sie die relevante Checkliste herunterladen und lassen Sie uns diese ausgefüllt über die sichere Kommunikation über den Button „Sichere Übersendung an Notare Büttner“ zukommen.
Wir kümmern uns um alles Weitere!